Verantwortliche
Ocom AG
Informatik und Dienstleistungen
Kantonsstrasse 51
3902 Brig-Glis
Telefon 027 922 10 10
ocom@ocom.ch
Vertragsbestimmungen auf einen Blick
1. ALLGEMEINE HINWEISE
1.1 Damit der Kunde den OCOM Managed Workplace nutzen kann, wird folgendes vorausgesetzt:
1.2 Der Kunde erteilt der OCOM AG die Rechte zur Verwaltung seines Microsoft Tenants (Haupt-/Organisationskonto bei Microsoft). Neben der OCOM AG hat auch die ALSO (indirekter Anbieter bei Microsoft) granulare Adminrechte (GDAP) auf den Microsoft-Tenant des Kunden.
1.3 Der Kunde willigt ein, dass die OCOM AG dem Kunden regelmässig einen Newsletter zustellen darf.
1.4 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Jahr, da die OCOM AG ansonsten die Preise für die Microsoft 365 Lizenzen nicht gewährleisten kann.
1.5 Es besteht eine Kündigungsfrist von 1 Monat jeweils auf das Ende des Monats. Die Microsoft 365 Lizenzen müssen jedoch für 12 Monate bezahlt werden, da seitens Microsoft eine Kündigungsfrist von 1 Jahr besteht.
1.6 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, über alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekanntwerdenden Informationen, Daten und Kenntnisse der anderen Partei sowie über die Existenz und den Inhalt dieses Projekts während der Dauer und auch über das Ende hinaus Stillschweigen zu bewahren. Von dieser Regelung ausgenommen sind Informationen, welche vorgängig bereits veröffentlicht wurden oder öffentlich einsehbar sind/waren.
1.7 Die OCOM AG behält sich das Recht vor, den Leistungskatalog des «Managed Workplace» laufend an die Markt-Bedingungen anzupassen.
2. PFLICHTEN DES KUNDEN
2.1 Zusammen mit der Auftragsbestätigung und den vorliegenden Vertragsbestimmungen bestätigt der Kunde, dass er die Microsoft- Kundenvereinbarung (Purchase Channel = CSP) gelesen hat und mit den Bedingungen einverstanden ist. Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.
2.2 Der Kunde definiert eine Person als zentrale Ansprechperson für die OCOM AG. Bei Störungen kann diese Person einen Zugang zu den Clients herstellen.
2.3 Der Kunde ist in der Verantwortung, die Liste der User und Clients à jour zu halten und die OCOM AG bei Änderungen zeitnah zu informieren.
2.4 Die Standorte des Kunden verfügen über einen Internetzugang mit ausreichender Bandbreite.
2.5 Für die "Gesundheit" muss der Kunde dafür sorgen, dass die Clients regelmässig online sind und neu gestartet werden. Clients, die längere Zeit nicht online sind, können nicht aktualisiert werden und stellen somit ein Sicherheitsrisiko dar.
3. CLIENTS
3.1 Die Clients dürfen nicht älter als 5 Jahre sein (aktive Herstellergarantie), ansonsten darf die OCOM AG den Support verweigern bzw. kann keine Garantieleistungen übernehmen.
3.2 Die Clients müssen über TPM 2.0 verfügen, ansonsten können die Clients nicht für den Selbstbereitstellungsmodus verwendet werden.
3.3 Alle Clients des Kunden sind verwaltet. Aufwände für nicht-verwaltete Clients werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Zudem tritt die OCOM AG jegliche Verantwortung bei nicht-verwalteten Clients ab.
3.4 Für die "Gesundheit" wird auf jedem Client ein Agent installiert. Dieser Agent kann folgende Daten des Clients auslesen:
Dazu haben wir folgende, weitere Möglichkeiten:
3.5 Bei Projektstart bzw. beim erneuten Aufsetzen eines Clients muss der Client komplett zurückgesetzt werden. Dabei werden sämtliche persönlichen Daten und Anwendungen unwiderruflich gelöscht. Zudem wird jeweils das aktuelle Betriebssystem (Windows 11) installiert.
3.6 Die definierten Richtlinien / Einstellungen gelten jeweils unternehmensweit (1 Richtline die durch die OCOM AG definiert wird). Es gibt keine Spezialregelungen pro Client.
3.7 Alle Clients verfügen über einen aktiven Virenschutz (Produkt durch OCOM AG vorgegeben).
3.8 Die User haben auf dem Client keine Admin-Rechte (auch nicht Admin-by-Request).
3.9 Dem Kunde steht ein Set an Standard-Programmen (Adobe Acrobat Reader, Google Chrome, Mozilla Firefox, AIP Unified Client, GFI-Agent, Sophos Antivirus) zur Verfügung, die zentral auf die Clients verteilt werden können. Braucht der Kunde ein Programm, welches nicht in diesem Set enthalten ist, so muss die zentrale Verteilung geprüft werden. Die Aufwände hierfür werden nach Aufwand verrechnet.
4. BACKUP
4.1 Für das Microsoft 365 Backup muss die gesamte Organisation lizenziert werden. (Jeder lizenzierte Benutzer im Microsoft Tenant).
4.2 OneNote-Notizbücher, die grösser als 2 GB sind, können nicht gesichert werden (Microsoft Limitierung).
4.3 In Teams kann folgendes nicht gesichert werden:
4.4 Microsoft Teams-Nachrichten können nicht direkt in Teams wiederhergestellt werden.
5. DATEN-MIGRATION
5.1 Generell liegen die Datenhoheit und die Verantwortung über die Geschäftsdaten jederzeit beim Kunden. Der Kunde haftet allein für die Integrität seiner Daten.
5.2 Die OCOM AG übernimmt keine Garantie für die Korrektheit sowie der Vollständigkeit, der für die Migration benötigten Daten sowie deren Bereitstellung.
5.3 Bei der Umsetzung der Datenmigration werden keine Daten durch die OCOM AG gelöscht.
5.4 Die Bereinigung nicht mehr benötigter Daten und Datenrepositories sind Sache des Kunden.
6. LERNFABRIK
6.1 Die Lernfabrik wird erst durchgeführt, wenn mind. 5 Kunden der OCOM AG den Managed Workplace in Anspruch nehmen.
6.2 Die Mindestteilnehmer-Anzahl pro Lernfabrik sind 10 Teilnehmer.
7. SUPPORT / WARTUNG
7.1 Für Arbeiten, die vor Ort beim Kunden stattfinden, gilt die Reisezeit als Arbeitszeit.
7.2 Alle Probleme rund um den Client, worauf der Kunde keinen Einfluss hat (bspw. Festplatte ist kaputt, Akku gebläht, etc.), sind gedeckt. Probleme, die durch den Kunden bzw. User verursacht wurden (bspw. fahrlässiges Verhalten), werden nach Aufwand verrechnet.
7.3 Alle Anliegen im Zusammenhang mit der Anwendung des Managed Workplace sind im Support inbegriffen. Anliegen betreffend Tablets, Smartphones, Netzwerk, Dritt- und Branchen-Software, Peripherie (Display, Headset, Drucker, etc.) sind hier nicht inbegriffen. Wird der Support durch den Kunden überproportional in Anspruch genommen, behält sich die OCOM AG das Recht vor, die zusätzlichen Aufwände anteilsmässig in Rechnung zu stellen.
8. KOSTEN
8.1 Der Managed Workplace wird pro User mit einer Microsoft 365 Business Premium Lizenz in Rechnung gestellt, die im Microsoft Tenant erfasst sind.
8.2 Bei Preisänderungen von Lieferanten (bspw. Microsoft, Sophos, Veeam, etc.) und der OCOM AG, ist die OCOM AG berechtigt, auf die nächste Verrechnungsperiode (Quartal), den Preis des Managed Workplace anzupassen.
8.3 Einzelne Positionen in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung sind Pauschalen. Die Pauschalen richten sich nach einem Standard-Verfahren, das bereits bei mehreren Kunden zum Einsatz gekommen ist. Sollte der Aufwand durch spezifische Anforderungen des Kunden übermässig hoch sein, so behält sich die OCOM AG das Recht vor, die zusätzlichen Aufwände anteilsmässig in Rechnung zu stellen. Der Kunde wird entsprechend in Kenntnis gesetzt.
8.4 Die Verrechnung erfolgt jeweils im Voraus pro Quartal.
Stand: Oktober 2023